Änderungsabnahme nach §19(3)

Fahrzeugumbauten professionell prüfen und eintragen lassen

Änderungsabnahme nach §19(3)

Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen – etwa neue Felgen, ein Sportfahrwerk, eine Anhängerkupplung oder ein Spoilerkit? Dann ist in vielen Fällen eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO gesetzlich vorgeschrieben. In der Prüfstation Südstadt in der Kölner Südstadt prüfen wir fachgerecht, ob die Umbauten zulässig sind und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Unsere erfahrenen Prüfingenieure begutachten die vorgenommenen Änderungen direkt vor Ort und kontrollieren, ob die eingebauten Teile den geltenden Vorschriften entsprechen. Dabei nehmen wir sowohl Teilegutachten als auch Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) auf. Nach erfolgreicher Prüfung bestätigen wir die Änderung und stellen Ihnen eine entsprechende Bescheinigung für die Zulassungsstelle aus.